ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN
Özmirac GmbH
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB) gelten ausschliesslich gegenuber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des offentlichen Rechts oder offentlich-rechtlichen Sondervermogen.
- Sie gelten fur alle gegenwartigen und zukunftigen Geschaftsbeziehungen zwischen uns und dem Kaufer.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergangende Geschaftsbedingungen des Kaufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung ausdrucklich schriftlich oder per Textform (§ 126b BGB) zustimmen.
- Schweigen auf Geschaftsbedingungen des Kaufers gilt nicht als Zustimmung.
- Soweit diese AGB keine Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Vertragsschluss und Form
- Unsere Angebote sind freigebenend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware zustande.
- Anderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
- Unsere Mitarbeiter sind ohne entsprechende Vertretungsmacht nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen.
- Die Aufhebung oder Abweichung von der Textformerfordernis bedarf selbst der Textform (sog. doppelte Schriftformklausel). Eine mündliche Abbedingung dieser Anforderung ist unwirksam.
- Rechte und Ansprüche des Käufers aus diesem Vertragsverhältnis sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragbar.
- Preise
- Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Liegt zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, Preise angemessen anzupassen, sofern sich wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Rohstoff-, Energie-, Transport- oder Zollkosten) nachweislich verändert haben.
- Preiserhöhungen über 10 % berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag.
- Lieferung und Gefahrübergang
- Erfüllungsort ist unser Lager in Voerde (Niederrhein).
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers (§ 447 BGB).
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
- Lieferungen an Dritte erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
- Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten. Wir werden den Käufer über eine nicht verfügbare Leistung unverzüglich informieren und eine etwaige Gegenleistung erstatten. Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, behördliche Eingriffe) entbindet uns für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht.
- Palettenregelung
- Lieferungen auf Europaletten (1.200 × 800 mm, CCG-Norm I oder II) sind im unmittelbaren Austausch in gleicher Qualität zurückzugeben.
- Erfolgt kein sofortiger Austausch, sind wir berechtigt, 20,00 EUR pro Palette zu berechnen.
- Der Käufer kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Hafen- und Importlieferungen
- Wird Ware per Seefracht geliefert und nicht innerhalb der freien Standzeit abgefertigt, trägt der Käufer alle entstehenden Kosten (Standgeld, Lagergeld, Hafengebühren).
- Entscheidet der Käufer, die Ware im Bestimmungshafen stehen zu lassen, trägt er sämtliche Kosten und Risiken.
- Lagerung und Abnahmeverzug
- Wird versandbereite Ware nicht innerhalb von 15 Kalendertagen abgerufen, können wir Lagerkosten von 5,00 EUR pro Palette/Tag berechnen.
- Nach fruchtlosem Ablauf von 30 Tagen sind wir berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
- Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
- Zusätzlich zu den Verzugszinsen ist bei Eintritt des Verzugs eine pauschale Aufwandsentschädigung von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn Gegenanspüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Im Falle anhaltenden Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die Forderung an einen lizenzierten Inkassodienstleister zu übergeben. Hierdurch entstehende zusätzliche Inkassokosten (Gebühren gemäß RVG, RDGEG sowie anfallende Auslagen) gehen zu Lasten des Käufers, soweit diese gesetzlich erstattungsfähig sind.
- Zur Absicherung unserer Forderungen behalten wir uns vor, eine Warenkreditversicherung (Forderungsausfallversicherung) einzusetzen. In diesem Zusammenhang können Daten über die Geschäftsbeziehung und das Zahlungsverhalten an den jeweiligen Kreditversicherer übermittelt werden; näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
- Vorauszahlungen
- Bei vereinbarten Vorauszahlungen erfolgt Bestellung/Produktion erst nach Zahlungseingang.
- Im Falle einer Stornierung durch den Käufer sind wir berechtigt, den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
- Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit dem entstandenen Schaden verrechnet; der Käufer kann einen geringeren Schaden nachweisen.
- Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
- Der Käufer darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveraußern.
- Forderungen aus Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags treten bereits jetzt an uns ab.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.
- Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen (§ 377 HGB) und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.
- Bei berechtigter Mängelüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
- Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Einschränkungen gelten auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
- Stornierung von Transporten
- Transporte, die wir organisieren, müssen mindestens 10 Werktage vor Versand in Textform storniert oder verschoben werden. Bereits entstandene Kosten trägt der Käufer.
- Produktbeschaffenheit / Handelsubliche Abweichungen
- Bei FMCG sind handelsubliche Abweichungen in Rezeptur, Verpackung, Etikettierung, Farbe, Gewicht und Design zulassig, sofern Verkehrsfahigkeit und gesetzliche Konformitat nicht beeintrachtigt werden.
- Herstelleronderungen oder produktionsbedingte Anpassungen stellen keinen Mangel dar.
- Geringfugige Bruch-, Schwund- oder Mengendifferenzen gelten nicht als Sachmangel.
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
- Lieferung erfolgt mit branchenublich verbleibendem Rest-MHD, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Unterschreitung branchenublicher Restlaufzeiten begrundet nur bei ausdrucklicher schriftlicher Vereinbarung einen Mangel.
- Reduzierte Restlaufzeiten bei Aktions-, Saison- oder Abverkaufsware stellen keinen Mangel dar.
- Aktions-, Saison- und Abverkaufsware
- Solche Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
- Rucknahmen erfolgen nur bei berechtigter Mangelruge.
- Preisreduzierungen aufgrund spaterer Marktveranderungen begrunden keinen Anspruch auf nachtragliche Gutschrift.
- Untersuchungs- und Rugepflicht (FMCG)
- Der Kaufer pruft die Ware unmittelbar nach Anlieferung auf Menge, Identitat, Transportschaden, Temperatur (bei Kuhlware) und MHD.
- Offensichtliche Mangel sind innerhalb von 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
- Temperaturabweichungen mussen bei Ubergabe dokumentiert und vom Frachtfuhrer bestatigt werden.
- Unterbleibt die ordnungsgemaße Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
- Kuhl- und temperaturgeführte Ware
- Verantwortung fur die Einhaltung der Kuhlkette geht mit Gefahrubergang auf den Kaufer uber.
- Haftung fur Unterbrechungen der Kuhlkette nach Gefahrubergang ist ausgeschlossen.
- Beanstandungen wegen Temperaturabweichungen sind nur mit luckenlosem Temperaturprotokoll zulassig.
- Ruckruf und Produktrisiko
- Bei Produktruckruf oder Marktmaßnahme informieren sich die Parteien unverzuglich.
- Ruckrufmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Hersteller unter Beachtung lebensmittel- und produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften.
- Kosten tragt die Partei, deren Verantwortungsbereich die Ursache liegt.
- Eigenstandige offentliche Kommunikation durch den Kaufer bedarf unserer vorherigen Abstimmung, soweit keine gesetzliche Sofortpflicht besteht.
- Die im Zusammenhang mit einem Ruckruf erforderliche Weitergabe von Daten an Behorden, Hersteller oder sonstige beteiligte Dritte erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO). Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklarung.
- Import- und Containerware
- Lieferfristen gelten unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
- Verzogerungen durch Zoll, Hafenuberlastung, Frachtraummangel oder hohere Gewalt verlangern die Lieferzeit angemessen.
- Standgeld-, Demurrage- oder Detentionkosten tragt der Kaufer, sofern nach Gefahrubergang oder unterlassener Mitwirkung entstanden.
- Rückbelastungen / Handelsabzuge
- Ruckbelastungen oder Abzuge durch den Kaufer sind nur zulassig, wenn sachlich begrundet und zuvor abgestimmt.
- Pauschale Listungs-, Marketing- oder Aktionsabzuge bedurfen ausdrucklicher Vereinbarung.
- Unberechtigte Ruckbelastungen berechtigen uns zur vollstandigen Zahlungsforderung.
- Datenschutz
- Im Rahmen der Geschaftsbeziehung verarbeiten wir personenbezogene Daten der bei unseren Geschaftspartnern tatigen Kontaktpersonen gemaß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, zu Ihren Rechten als betroffene Person sowie zu beauftragten Dienstleistern (u. a. Inkassodienstleister, Kreditversicherer) entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklarung, die auf Anfrage zur Verfugung gestellt wird.
- Mit Abschluss des Vertrages bestatigt der Kaufer, seine Kontaktpersonen uber die Weitergabe ihrer Daten an die Ozmirac GmbH und die damit verbundene Datenverarbeitung informiert zu haben.
- Gerichtsstand und Rechtswahl
- Gerichtsstand fur alle Streitigkeiten ist Voerde (Niederrhein).
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen.
- Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ubrigen Bestimmungen unberuhrt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Diese AGB gelten auch fur alle zukunftigen Geschafte mit dem Kaufer, ohne dass es eines erneuten ausdrucklichen Hinweises bedarf.